Mit dem Geschäftsjahr
2000 gelten auch für GmbH & CO.KG die handelsrechtlichen Vorschriften
für Kapitalgesellschaften. Insbesondere unterliegen diese Gesellschaften
bei Überschreiten der Größenklassen der Prüfungspflicht
gem. §§ 316 ff HGB. Die Kooperation ermöglicht die kompetente
Durchführung dieser Jahresabvschlußprüfungen bei optimaler
Vorbereitung der zu prüfenden Unterlagen durch meine Kanzlei.
